facebook

AIKO gewinnt vor niederländischem Gericht: Von Maxeon beantragte Unterlassungsklage abgelehnt

AIKO gewinnt vor niederländischem Gericht: Von Maxeon beantragte Unterlassungsklage abgelehnt

17. Mai 2024
Amsterdam

Am 16. Mai lehnte der Richter des Bezirksgerichts Den Haag in den Niederlanden die Klage ab, die Maxeon wegen angeblicher Patentverletzung durch AIKO beantragt hatte. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Sieg für AIKO dar und unterstreicht das einzigartige Design unserer hochmodernen ABC-Produkte.

Maxeon reichte im November 2023 beim deutschen Landgericht eine Patentverletzungsklage gegen die ABC-Produkte von AIKO ein. Im Dezember 2023 reichte Maxeon außerdem eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Den Haag in den Niederlanden ein und beantragte eine einstweilige Verfügung wegen angeblicher Verletzung seines Patents EP2297788B1. Das niederländische Gericht entschied, dass es nicht plausibel sei, dass die Produkte von AIKO das Patent von Maxeon verletzen würden, und lehnte daher die beantragte einstweilige Verfügung ab.

Dieses Urteil des niederländischen Gerichts unterstützt nachdrücklich AIKOs kontinuierliches Engagement für Innovationen in der ABC-Technologie. Als innovatives Unternehmen für neue Energietechnologien legt AIKO großen Wert auf unabhängige Innovationen und den Schutz geistigen Eigentums. Seit seiner Gründung hat sich AIKO auf die Verbesserung der photoelektrischen Umwandlungseffizienz konzentriert, um seine Kernwettbewerbsfähigkeit auszubauen. Durch bahnbrechende Erfindungen wie die bifaziale Röhren-PERC-Technologie des P-Typs, die 210-mm-Großzellentechnologie, die ABC-Technologie des N-Typs und die bifaziale Modultechnologie des N-Typs BC hat AIKO neue technologische Wege in der Photovoltaikbranche beschritten und zu deren Fortschritt beigetragen.